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   BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80   

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BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80 (https://dejure.org/1984,996)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1984 - 4 C 52.80 (https://dejure.org/1984,996)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1984 - 4 C 52.80 (https://dejure.org/1984,996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung - Anwendbarkeit - Zivilprozessuale Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2962
  • NJW 1985, 2962
  • NVwZ 1985, 37 (Ls.)
  • VBlBW 1984, 373
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80
    Ein Beweisangebot darf nur insoweit abgelehnt werden, als das angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1977 - BVerwG 3 C 53.76 - Buchholz § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 112; BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 13.12.1977 - 3 C 53.76

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Verpflichtung zur Aufklärung des

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80
    Ein Beweisangebot darf nur insoweit abgelehnt werden, als das angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1977 - BVerwG 3 C 53.76 - Buchholz § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 112; BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2).
  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 71.79

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80
    Zwar kann ein Beweismittel auch dann untauglich sein, wenn aufgrund bereits erhobener Beweise die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewißheit feststehen, daß die Überzeugung des Gerichtes durch die beantragte weitere Beweiserhebung - ihr Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG 6 C 37.61 - Buchholz § 138 Nr. 3 VwGO Nr. 5; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 71.79 - NVwZ 1982, 244).
  • BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80
    Zwar kann ein Beweismittel auch dann untauglich sein, wenn aufgrund bereits erhobener Beweise die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewißheit feststehen, daß die Überzeugung des Gerichtes durch die beantragte weitere Beweiserhebung - ihr Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG 6 C 37.61 - Buchholz § 138 Nr. 3 VwGO Nr. 5; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 71.79 - NVwZ 1982, 244).
  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 68.75
    Auszug aus BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80
    Dabei ist es in aller Regel nicht zulässig, einer Aussage von vornherein jeden Beweiswert abzusprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 5 C 68.75 - Buchholz § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 117).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Die etwaige Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache rechtfertigt es, zumindest ohne nähere Begründung, allein nicht, eine Beweisaufnahme zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 3).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Die bloße Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache rechtfertigt es nicht, eine Beweisaufnahme zu unterlassen, deren Ergebnis nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - mit weiteren Nachweisen und vom 18. Mai 1995 - BVerwG 4 C 20.94 - ).
  • BVerwG, 16.05.1986 - 4 CB 8.86

    Urkundenbeweis - Postzustellungsurkunde

    Ein derartiger Beweisantritt verlangt seinerseits den vollen Nachweis eines anderen Geschehensablaufs (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.1984 - BVerwG 4 C 52.80 - Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 3 = NJW 1984, 2962).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 3 C 73.89

    Begriff des Waldes - Weidecharakter einer Fläche - Waldcharakter einer Fläche -

    Auch die bloße Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache rechtfertigt es nicht, eine Beweisaufnahme zu unterlassen, deren Unergiebigkeit nur wahrscheinlich ist, aber nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden kann (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1961 - BVerwG 7 C 154.60 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 5; Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - NJW 1984, 2962).

    Zwar kann ein Beweismittel auch dann untauglich sein, wenn aufgrund bereits erhobener Beweise die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewißheit feststehen, daß die Überzeugung des Gerichts durch die beantragte weitere Beweiserhebung - ihr Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (vgl. Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG 6 C 37.61 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 5; Urteil vom 11. Dezember 1981 - BVerwG 4 C 71.79 - NVwZ 1982, 244; Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 3 L 154/18

    Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung bei Entziehung vom

    Vielmehr bedarf es des vollen Nachweises eines anderen Geschehensablaufs (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - juris Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 2 BvR 2017/01 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 9 B 6.04

    Öffentliche Urkundsqualität einer Probenahme nach dem Wasserhaushaltsgesetz;

    Soweit sich die Beschwerde hierfür auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bezieht, ist darauf hinzuweisen, dass die dort gemachten Einschränkungen verfahrensrechtlich nicht vorgesehene oder gar angeordnete behördliche Meinungsäußerungen im Rahmen vorprozessualer Auseinandersetzungen betreffen, an denen die ausstellende Behörde gleichsam als Partei beteiligt war (BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 BVerwG 4 C 52.80 Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 3).

    9 2. Auch die von der Beschwerde erhobene Divergenzrüge im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1984 (BVerwG 4 C 52.80 a.a.O.) greift nicht durch.

  • BVerwG, 07.02.2011 - 4 B 48.10

    Revisibilität von wissenschaftlichen Erfahrungssätzen; Zweifel an der

    Die Entscheidungen, auf die sich die Beschwerde bezieht (Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - NJW 1984, 2962 = Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 3 und Beschluss vom 22. September 1992 - BVerwG 7 B 40.92 - NVwZ 1993, 377 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 71), betreffen demgegenüber die Ablehnung der Vernehmung von Zeugen; insoweit gelten andere Maßstäbe.
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2015 - 4 ME 270/15

    Biotop; Bruchwald; Enteignung; Registrierung; Rodung; öffentliche Urkunde;

    In diesem Sinne ist die öffentliche Urkunde im Zivilprozess das Schriftzeugnis eines "neutralen" Zeugen, was es rechtfertigt, von dem in § 418 ZPO normierten Beweiswert auszugehen und insoweit den Grundsatz der freien Beweiswürdigung einzuschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1984 - 4 C 52.80 -, Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 3 = NJW 1984, 2962).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2006 - 9 A 1919/04
    Dies gilt namentlich mit Blick auf das von der Klägerin zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. März 1984 - 4 C 52.80 - (NJW 1984, 2962).

    Anhand ihrer Ausführungen unter C. der Zulassungsschrift wird nicht deutlich, weshalb die (sinngemäß) aufgeworfene Frage, ob vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. März 1984 - 4 C 52.80 -) die vom erstinstanzlichen Gericht herangezogenen Vorschriften der ZPO über die Beweiskraft der öffentlichen Urkunde auf einen Fall wie den vorliegenden überhaupt anwendbar sind, in einem Berufungsverfahren klärungsbedürftig ist.

  • BVerwG, 01.10.1996 - 4 B 181.96

    Verwaltungszustellungsrecht - Wirksamkeit der

    Ein derartiger Beweisantritt verlangt seinerseits den vollen Nachweis eines anderen Geschehensablaufs (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 3 = NJW 1984, 2962).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 5 B 32.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen der

  • BFH, 29.01.1997 - II R 67/94

    Anforderungen an Rüge eines pflichtwidrigen Absehens von einer Zeugenvernehmung

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LB 69/08

    Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht aufgrund einer unterbliebenen

  • VG Minden, 05.09.2006 - 6 K 1339/06
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 B 153.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Mangelhafte Zustellung der

  • VG Wiesbaden, 05.05.2022 - 1 K 1887/18

    Guinea: Flüchtlingseigenschaft wegen Gruppenverfolgung Homosexueller; keine

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.05.1984 - 21 B 83 A.2525   

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https://dejure.org/1984,3924
VGH Bayern, 23.05.1984 - 21 B 83 A.2525 (https://dejure.org/1984,3924)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.05.1984 - 21 B 83 A.2525 (https://dejure.org/1984,3924)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Mai 1984 - 21 B 83 A.2525 (https://dejure.org/1984,3924)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2962
  • NVwZ 1985, 65 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92

    Kostenerstattungsanspruch; Abschleppen; Verkehrsordnungswidrig abgestelltes

    Eine Sicherstellung nach dieser Vorschrift liegt vor, wenn es der Polizei vom Zweck der Maßnahme hier darauf ankommt, die Sache gemäß § 25 Nds. SOG in Verwahrung zu nehmen und andere von der Besitzmöglichkeit auszuschließen (vgl. Urt. des Senats vom 23.7.1992 - 12 L 247/90 -, vgl. auch OVG Münster, Urt. vom 21.1.1991 - 7 A 246/88 -, DVBl. 1991, 1373, VGH Kassel, Urt. vom 24.11.1986 - 11 UE 1177/84 -, NVwZ 1987, 904, 909; VGH München, Beschl. v. 23.5.1984 - Nr. 21 B 83 A.2.525 -, NJW 1984, 2962, 2964).
  • VG Mainz, 28.06.2012 - 1 K 1673/11

    Abschleppkosten: Abschleppen eines Zweirads aus der Fußgängerzone

    Hinzu kommt, dass eine derartige Unterscheidung wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen polizeilichen Einschreitens im Ergebnis tatsächlich zu einer Aushöhlung des Schutzbereichs der Fußgängerzonen führen würde (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. März 1988, DÖV 1989, 172; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Februar 1982, NJW 1982, 2277; BayVGH, Urteil vom 23. Mai 1984, NJW 1984, 2962).
  • OVG Sachsen, 29.05.2001 - 5 B 643/00
    Für die von der Beklagten behaupteten Doppelfunktion der "Einzahlungsquittungen" im Hinblick auf eine zeitgleiche Gebührenfestsetzung, kann sie sich nicht mit Erfolg auf die von ihr herangezogene Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Urt. v.4.10.1989, NVwZ 1990, 180 und Beschl. v. 23.5.1984, NJW 1984, 2962) berufen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.1988 - 7 A 44/87

    Heranziehung zur Erstattung von Abschleppkosten; Schutzbereich von

    Hinzu kommt, daß eine derartige Unterscheidung wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen polizeilichen Einschreitens im Ergebnis tatsächlich zu einer Aushöhlung des Schutzbereichs der Fußgängerzonen führen würde (zum Ganzen vgl. OVG Nordrhein-Westfalen in NJW 1982, 2277; BayVGH in NJW 1984, 2962 [2965]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.12.1988 - 12 A 191/88

    Voraussetzung für die Heranziehung des Halters eines Personenkraftwagens zur

    Aus diesen Erwägungen sind Abschleppmaßnahmen der Polizei in Fußgängerzonen regelmäßig für geboten und erlaubt gehalten worden (zur älteren Rechtsprechung Knöll, DVBl 1980 S. 1027, 1030; vgl. jetzt auch OVG Münster, Urt. vom 16.02.1982 - 4 A 78/81 - NJW 1982, S. 2277; OVG Koblenz, Urt. vom 15.03.1988 - 7 A 44/86 - NVwZ 1988 S. 658; zum Parken in München, Fußgängerzone bei der Frauenkirche vgl. VGH München, Beschl, vom 23.05.1984, NJW 1984 S. 2962).
  • VG München, 14.11.2012 - M 7 K 12.2431
    Für die rechtliche Einordnung des Abschleppens eines auf einen Verwahrplatz gebrachten Fahrzeugs als Sicherstellung kommt es nicht darauf an, ob die Polizei das Fahrzeug in erster Linie in Gewahrsam nehmen will, es also in ihrem Besitz haben will, oder ob der polizeiliche Gewahrsam lediglich sekundär gleichsam als Nebenfolge eintritt, weil es der Polizei primär darum geht, dass Fahrzeug von seinem gegenwärtigen Ort zu entfernen und eine dort bestehende Gefahr zu beheben (BayVGH vom 4.10.1989 NVwZ 1990, 180/181; vgl. auch BayVGH vom 23.5.1984 NJW 1984, 2962/2964).
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